Unfallversicherung

Wenn man sich die Statistiken zur jährlichen Anzahl an Unfällen in Deutschland einmal anschaut, dann wird schnell klar, warum die private Unfallversicherung zu den wichtigsten Versicherungsarten gehört.

Sie ist nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder – zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur bei Unfällen in Schule oder Kindergarten und dem Weg von dort oder dorthin greift – sehr wichtig.
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Gründe für eine Unfallversicherung

Wie oben schon gesagt ist die jährliche Zahl der Unfälle nicht zu unterschätzen und – auch wenn es natürlich niemand anzunehmen wagt – es kann grundsätzlich jeden treffen. Wer sich für diesen Fall nicht absichert, kann schnell eine böse Überraschung erleben, denn oft bedenkt man mögliche Unfallfolgen nicht.

Kind Unfall mit Fahrrad

Wichtig auch bei Kindern: Die Unfallversicherung als Absicherung

Welche Fälle deckt die Unfallversicherung ab?

Grundsätzlich besteht der Sinn der Unfallversicherung erst einmal darin, die Krankheitskosten des Versicherten in Folge eines Unfalls zu übernehmen und dafür zu sorgen, die Gesundheit und volle Erwerbstätigkeit schnellstmöglich wiederherzustellen.

Für den Fall, dass dies nicht oder nicht ganz möglich ist, fallen so genannte Invaliditätsleistungen an. Die Invaliditätsleistungen sichern den Versicherungsnehmer ab, wenn ein Unfall die Leistungsfähigkeit dauerhaft mindert.
Die Höhe dieser Leistungen ist abhängig davon, wie gravierend die Dauerfolgen sind.
Bei einer Invalidität von vollen 100 % werden die Leistungen komplett, ansonsten anteilsmäßig gezahlt.

In welcher Form die Auszahlung stattfindet, wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Möglich sind die Auszahlung einer Gesamtsumme oder aber einer monatlichen Rente.

Optionale Leistungen im Rahmen der privaten Unfallversicherung

  • Todesfall
    Beim Tod des durch Unfall wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an einen vorher festgelegten Begünstigten ausgezahlt
  • Krankenhaustagegeld
    Für jeden Tag, den der Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus verbringt, wird der vertraglich vereinbarte Betrag gezahlt. Die Zahlung ist allerdings meistens auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.
  • Genesungsgeld
    Ist dieser Zusatz im Vertrag vereinbart, wird dem Versicherungsnehmer, begrenzt auf die gleiche Anzahl an Tagen, wie bei der Zahlung von Krankenhaustagegeld, pro Tag, der zur Genesung zuhause verbracht wird, ein bestimmter Betrag ausgezahlt.
  • Bergungskosten
    Dieser Punkt deckt Kosten ab, die bei einem Unfall durch Bergung, also Einsatz von Rettungskräften und Transport des Verletzten, entstehen.
  • Kosmetische Operationen
    Dieser zusätzliche Schutz deckt Kosten ab, die bei der operativen/kosmetischen Korrektur von durch den Unfall verursachten dauerhaften Schäden des äußeren Erscheinungsbildes anfallen.
  • Übergangsleistungen
    Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
  • Leistung bei Knochenbrüchen

Genau hinsehen ist wichtig!

Leider muss man vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung häufig sehr genau hinschauen, welche Leistungen und vor allem welche Ereignisse tatsächlich versichert sind, um nicht im Ernstfall möglicherweise eine böse Überraschung zu erleben.

Wichtig ist vor allem, darauf zu achten, die der Begriff Unfall vom Versicherer definiert wird, denn nicht alles, was wir im landläufigen Sinn als Unfall sehen, ist auch aus Sicht der Versicherung ein solcher.

So muss beispielsweise eine tatsächliche Einwirkung von außen die Unfallursache sein. Ein „Unfall“, der etwa durch einen Sturz nach Erschrecken verursacht wird, ist häufig nicht im Versicherungsschutz enthalten.

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