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Basisrente
Die Basisrente oder auch Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte Art der Rentenversicherung, die vor allem für Selbstständige den enormen Vorteil bietet, dass sie für Einzelpersonen bis 20.000 Euro und für Paare bis 40.000 Euro jährlich steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann.
Ein zusätzlicher Vorteil dieser geförderten Art der Rentenversicherung ist die nur teilweise Besteuerung während der Renten- also Auszahlungsphase. Der steuerfreie Anteil der ausgezahlten Rente wird bei Vertragsabschluss festgelegt und unwiderruflich mit genauem Betrag in Euro festgeschrieben.
Eingeführt 2005 stellt die Basisrente oder auch, umgangssprachlich nach dem Ökonomen Bernd Rürup benannt, Rürup-Rente eine staatlich geförderte zusätzliche Rentenversicherung da, um die Bürger von der staatlichen Rente unabhängiger zu machen und eine umfassendere Altersvorsorge zu gewährleisten.
Zudem ist diese Absicherung auch im Falle eines Hartz IV Bezuges sicher und kann nicht auf das ALG II angerechnet werden. Ausgezahlt wird sie allerdings grundsätzlich erst ab dem 60. Lebensjahr.
Vorteile der Basisrente
In Stichpunkten lauten die Vorteile der Basisrente oder Rürup-Rente wie folgt:
- Sie ist staatlich gefördert und kann als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden
- Auch eine angegliederte Berufsunfähigkeitsversicherung kann in diesem Zusammenhang steuerlich geltend gemacht werden, sofern Sie einen Anteil von 50% am Beitrag nicht überschreitet.
- Während der Ansparphase ist sie vor Pfändungen geschützt
- Sie ist während der Ansparphase sehr flexibel. So können beispielsweise zu Beginn eher niedrige Beiträge durch Sonderzahlungen im Laufe des Jahres ergänz werden, was vor allem für Selbstständige mit unregelmäßiger Einkommenslage von besonderem Vorteil ist. Außerdem kann die Beitragszahlung auch ohne Verluste zeitweise ausgesetzt werden.
Nachteile der Basisrente
- Beim Tod des Versicherten vor Beginn der Rentenauszahlung verfällt das bis dahin eingezahlte Kapital (Allerdings kann je nach Versicherer eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden)
- Auch beim Tod nach Beginn der Auszahlung verfällt, bei einer Basisrente ohne Zusatzvereinbarung, das verbleibende Kapital zugunsten der Versichertengemeinschaft
- Basisrentenverträge können nicht beliehen, verpfändet oder weitergegeben werden
- Es gibt kein Kapitalwahlrecht, d.h. die Auszahlung kann ausschließlich in Form einer Rente erfolgen
Varianten der Basisrente
Bei der Suche nach einem passenden Versicherer für Ihre Basisrente, sollte Sie beim Vergleich zunächst einmal bedenken, dass es grundsätzlich unterschiedliche Formen der Basisrente gibt:
- Fondsgebundenen Basisrente
Ein Teil des eingezahlten Geldes wird in Investmentfonds angelegt, was den Vorteil hat, dass deutlich höhere Renditen möglich sind, als bei Basisrenten mit festgeschriebenem Zinssatz. Das Risiko bei dieser Rentenform liegt allerdings darin, dass die Höhe der Rente von der Entwicklung der besparten Fonds abhängig ist und rein theoretisch bei schlechter Entwicklung sogar ein Komplettverlust möglich wäre.Dieses Risiko kann jedoch im Rahmen des Vertrages abgefedert werden, indem eine Feste Grund-Altersversorgung vereinbart wird.
- Klassische / konservative Basisrente
Die klassische Form der Basisrente ist ohne Zweifel deutlich risikoärmer, als die oben genannte Variante. Allerdings bietet sie natürlich nicht die Option, den später ausgezahlten Betrag im Laufe der Zeit zu erhöhen.Achten Sie als darauf, stets Angebote gleicher Art in einen Vergleich mit einzubeziehen.Welche der beiden Formen Sie schlussendlich wählen, hängt in erster Linie von Ihrer Risikobereitschaft und dem persönlichen Empfinden ab.