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Informationen zur Vollkaskoversicherung – Tarifvergleich Auto Vollkasko
Wer sein Auto versichern möchte, hat zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, eine Kaskoversicherung abzuschließen. Hier unterscheidet man zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Der Unterschied zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung liegt bei den erbrachten Leistungen.
Die Kasko-Autoversicherungen kommen für Schäden auf, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstehen. Sie bilden somit eine freiwillige Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die für die Schäden haftet, die der Versicherungsnehmer an den Autos oder am Eigentum anderer verursacht hat.
Leistungen der Vollkasko-Versicherung
Die Vollkasko-Versicherung deckt in der Regel die Schäden ab, die in der Teilkasko-Versicherung nicht inbegriffen sind. Während die Teilkaskoversicherung für Schäden aufkommt, die durch Unwetter, Diebstahl, Raub oder generell durch äußere Faktoren zustande gekommen sind, begleicht eine Vollkasko-Versicherung selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug oder Vandalismus-Schäden durch Dritte.
Der Abschluss einer Vollkasko-Autoversicherung beinhaltet in den meisten Fällen eine inbegriffene Teilkaskoversicherung, dies muss jedoch nicht zwingend der Fall sein. Welche Leistungen tatsächlich in der Vollkasko-Versicherung enthalten sind, erfahren Sie bei einem genauen Blick in die Konditionen und einen Versicherungsvergleich, etwa durch einen Vollkasko-Rechner.
Schäden, die durch eine Vollkaskoversicherung reguliert werden sind:
- Unfallschäden am eigenen Fahrzeug: Dies können Schäden sein, für die man selbst verantwortlich ist oder aber Schäden, die durch einen Dritten zugefügt wurden, der diese Schäden selbst nicht begleichen kann. Bei einem Totalschaden erstattet der Versicherer den Wert des Fahrzeugs zum Schadenszeitpunkt.
- Beschädigungen des Fahrzeugs durch Fremde (Vandalismus): Wird das Auto durch unbekannte Personen beschädigt, reguliert die Vollkaskoversicherung den Vandalismus-Schaden.
Das bedeutet, wenn Sie der Verursacher eines Unfalls sind und mit dem Auto in den Gartenzaun Ihres Nachbarn fahren, übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung die Kosten für die Schäden im Vorgarten des Nachbarn. Die Vollkaskoversicherung kommt für die Schäden auf, die bei diesem Unfall an Ihrem Fahrzeug entstanden sind.
Ein weiteres Beispiel wäre ein durch einen Unbekannten zerstörten Außenspiegel. In diesem Fall deckt die Vollkaskoversicherung ebenfalls die Kosten.
Der Preis für eine Vollkasko-Versicherung variiert nach ihren Leistungen der Versicherung. Unter Umständen bieten Versicherer die sogenannte Kaufwertentschädigung oder Neuwagenentschädigung an. Das heißt, dass ein Neuwagen, der nicht älter als beispielsweise ein halbes Jahr ist, bei einem Totalschaden durch den vollen Kaufpreis vom Versicherer ersetzt wird. Diese Option hat meistens eine höhere Jahresrate zur Folge.
Vollkasko: Kostenfaktoren
Die Höhe der Prämie für eine Vollkaskoversicherung hängt mit mehreren Details zusammen. Die jährliche Versicherungsprämie ist von verschiedenen persönlichen wie statistischen Faktoren abhängig.
- Typklasse: Die Typklasse bezeichnet die Einteilung der in Deutschland angemeldeten Fahrzeugtypen in verschiedene Kategorien. Dabei werden die Fahrzeuge anhand der Versicherungseinsätze verglichen und eingeordnet. Das heißt, wie oft ist welcher Fahrzeugtyp auf die Versicherung angewiesen. Eine höhere Typklasse steht für ein häufigeres Einschreiten der Versicherung für einen speziellen Fahrzeugtyp und hat höhere Kosten zur Folge.
- Regionalklasse: Ähnlich der Typklasse funktioniert die Einteilung in Regionalklassen. Hier wird ermittelt, wie häufig ein Versicherungsanspruch in welcher Region im Schnitt geltend gemacht wird. In einem Gebiet, in dem die Versicherung seltener in Anspruch genommen wird, kommt der Versicherungsnehmer in der Regel günstiger davon.
- SF-Klasse: Die Schadenfreiheitsklasse gibt Aufschluss darüber, wie lange ein Verkehrsteilnehmer bereits unfallfrei ist. Je länger er ohne Einschreiten der Versicherung ausgekommen ist, desto höher die SF-Klasse und desto günstiger der Jahresbeitrag. Die SF-Klasse für eine Vollkaskoversicherung berechnet sich allerdings anders als die SF-Klasse für eine Haftpflichtversicherung.
- Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung gibt den Betrag an, den man im Schadenfall selbst zur Reparatur beisteuert. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der Versicherungstarif. Geraten wird bei einer Vollkaskoversicherung zu einer Selbstbeteiligung bis 300 Euro.
- Persönliche Details: Hier spielen Alter des Fahrers, jährliche Kilometer, Stellplatz des Wagens und die Frage nach Anzahl der Fahrern eine Rolle. Bei vielen gefahrenen Kilometern ist das Risiko beispielsweise größer, ebenso erhöht es sich bei mehr als einem Fahrer.
Generell gilt: Die Kosten für Vollkaskoversicherungen können je nach Versicherer unterschiedlich ausfallen. Dass eine Vollkaskoversicherung immer teurer ist als eine Teilkaskoversicherung kann ebenfalls nicht pauschal gesagt werden. Wer einen hohen Schadenfreiheits-Rabatt erhält, kann unter Umständen mit einer günstigeren Vollkasko-Versicherung rechnen, da bei der Teilkasko-Versicherung die Schadenfreiheits-Klasse nicht mitberechnet wird und somit auch nicht zu Preisnachlässen führt. Fest steht, ein Vergleich lohnt sich, ebenso das Achten auf Details, Sonderkonditionen und Rabatte. Nur so findet man eine billige Autoversicherung, die gleichzeitig den individuellen Anforderungen gerecht wird.
Für wen lohnt sich eine Vollkaskoversicherung
Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich besonders für Neuwagen bzw. relativ neue Fahrzeuge. Da diese Wagen einen relativ hohen Wert haben, ist bei einem Schaden der Einsatz der Versicherung rentabel.
Je älter die Fahrzeuge werden, desto weniger zahlt die Versicherung beispielsweise bei einem Totalschaden. Ab einem gewissen Zeitpunkt ist eine Vollkasko-Versicherung daher nicht mehr wirtschaftlich, da die erbrachten Leistungen und der Jahressatz nicht mehr in einer sinnvollen Relation zueinander stehen. Experten raten dazu, ab einem Kfz-Alter von 4 Jahren auf eine Teilkasko-Versicherung umzusteigen.
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