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Informationen zur Teilkaskoversicherung
Bei der Teilkasko-Versicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung für Kraftfahrzeuge. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, muss ein Autobesitzer nicht zwingend eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen.
Leistungen der Teilkasko-Versicherung
Generell gibt es zwei verschiedene Kasko-Versicherungen: Teilkasko und Vollkasko. Kaskoversicherungen regulieren Schäden, die am Wagen des Versicherungsnehmers aufgetreten sind, während Haftpflichtversicherungen für die Schäden aufkommen, die ein Verkehrsteilnehmer Dritten zugefügt hat.
Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung reguliert werden sind:
- direkte Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung
- Diebstahl, Einbruch, Raub
- Glasbruch
- Zusammenstoß mit Haarwild bzw. u.U. Tieren im Allgemeinen
- Brand, Explosion
- Kurzschluss, Schmorschäden
- Marderbiss (keine Folgeschäden)
Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung nicht abgedeckt sind:
- Schäden am Fahrzeug, die durch andere verursacht wurden
- Schäden am Fahrzeug, die selbstverschuldet sind
Das heißt, wenn Ihr Autoradio oder Navi entwendet wird, wenn ein Reh während der Fahrt vor das Auto springt, wenn ein Marder einen Schlauch durchbeißt, der Lack des Wagens durch Hagelkörner beschädigt wird, wenn Kabel der Elektronik schmoren oder das Fahrzeug gar gestohlen wird oder abbrennt, zahlt die Teilkasko-Versicherung.
Wenn jedoch ein Unbekannter Ihren Spiegel abbricht, Sie beim Ausparken gegen Ihr Garagentor fahren oder einen Unfall im Straßenverkehr verursachen, wird im Rahmen der Teilkasko-Versicherung der Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug nicht behoben. Im Fall eines Unfalls im Straßenverkehr zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Reparaturen und Folgekosten am Auto desjenigen, der durch den Unfall geschädigt wurde. Für diese Schäden kommt eine Vollkaskoversicherung auf.
Teilkasko-Versicherung: Selbstbeteiligung
Beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung stellt sich die Frage, ob der Versicherte eine Versicherung mit Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt) abschließen möchte. Selbstbeteiligung bedeutet, dass der Kunde Schäden bis zu einer gewissen Höhe selbst zahlen muss.
Vorteil der Selbstbeteiligung ist, dass die Versicherung dadurch in ihrem Jahresbeitrag günstiger wird. Generell wird bei einer Teilkaskoversicherung jedoch nicht zu einer Selbstbeteiligung von über 150 Euro geraten, da sonst die Gefahr droht, dass die Versicherung sich eigentlich nicht rechnet und man am Ende auf den meisten Kosten selbst sitzen bleibt.
Teilkasko: SF-Klasse zählt nicht
Anders als bei der Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung spielt die Schadenfreiheitsklasse bei der Teilkaskoversicherung keine Rolle. Die SF-Klasse gibt an, wie lange ein Fahrer bereits unfallfrei am Straßenverkehr teilnimmt. Je höher die SF-Klasse, das heißt je länger er unfallfrei ist, desto günstiger wird die Versicherung.
Da die Schäden, die durch die Teilkasko-Versicherung abgedeckt werden, allerdings nichts mit dem Fahrverhalten oder der potentiellen Unfallgefahr des Versicherungsnehmers zu tun haben, sondern Schäden sind, die durch äußere Einflüsse herbeigeführt werden, ist die SF-Klasse bei der Vollkaskoversicherung unwichtig.
Faktoren zur Berechnung der Teilkasko-Versicherung
Faktoren, die jedoch bei den Kosten für eine Teilkaskoversicherung eine Rolle spielen, sind der Autotyp, der Standort des Wagens und die Region, in der er zugelassen ist.
Aus der sogenannten Typenklasse berechnet sich z.B. die Wahrscheinlichkeit, dass ein Auto aufgebrochen oder gestohlen wird.
Die Regionalklasse gibt das Risiko für die jeweilige Region, in der das Fahrzeug gemeldet ist, an.
Der Standort, also der Stellplatz des Fahrzeugs, spielt besonders bei der Teilkaskoversicherung eine große Rolle, da beispielsweise wetterbedingte Schäden oder Marderbisse durch offene Stellplätze begünstigt werden, während in der Garage die Gefahr relativ gering ist.
Für wen lohnt sich eine Teilkaskoversicherung?
Generell kann sich eine Teilkaskoversicherung lohnen. Wildschäden, Diebstahl oder Glasbruch sind häufige Kostenfaktoren, die durch die Teilkaskoversicherung übernommen werden.
Je nach Alter des Fahrzeugs sinkt der Wert (Wiederbeschaffungswert) des Wagens. Wenn der Restwert des Fahrzeugs irgendwann weniger beträgt als die Teilkaskoversicherung jährlich kosten würde, ist von einer Teilkaskoversicherung abzusehen.
Die Antwort, bis wann sich eine Teilkaskoversicherung lohnt, kann man also nicht pauschal geben. Sie ist abhängig vom Alter und Wert des Autos und der Höhe der Versicherungsbeiträge.
Häufig findet sich die Faustregel: Für Neuwagen bzw. Fahrzeuge bis ca. 4 Jahre rentiert sich eine Vollkasko-Versicherung, Fahrzeuge die älter als 4 Jahre sind, sollten sinnvollerweise nur noch teilkaskoversichert sein bzw. können ab einem gewissen Alter auch auf die Teilkaskoversicherung verzichten.
Teilkasko-Versicherung wechseln oder beantragen
Wer einen zu hohen Tarif für seine bestehende Teilkasko-Versicherung zahlt und deshalb die Kfz-Versicherung wechseln möchte oder wer eine neue Versicherung abschließe will, sollte folgende Dinge beachten:
- Stichtag für die Kündigung: Kfz-Versicherungen können meist nur zum Jahresende gekündigt werden, Stichtag ist dann der 30.11.
- Neuen Versicherer finden: Anders als bei der Haftpflichtversicherung besteht für den Versicherer kein gesetzlicher Zwang, einen Kunden mit einer Teilkaskoversicherung zu versichern. Deshalb sollten Sie vor der Kündigung der alten Versicherung den Vertrag mit dem neuen Versicherer bereits abgeschlossen haben, bevor Sie am Ende ohne Teilkasko-Versicherung dastehen.
- Antrag stellen: Einen Antrag auf Teilkaskoversicherung können Sie schriftlich, per Post, Fax oder Internet oder mit Hilfe eines Versicherungsbüros vor Ort unter Angabe der relevanten Daten stellen. Schließen Sie den neuen Vertrag am besten vor der Kündigung mit dem alten Versicherer ab.
- Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich und innerhalb der vorgegebenen Kündigungsfrist beim Versicherer eingehen.
Generell gilt der Ratschlag, Tarife genau zu vergleichen und den individuellen Bedürfnissen anzupassen. Obwohl die meisten Teilkasko-Versicherungen in Grundzügen die gleichen Leistungen bieten, gibt es dennoch Unterschiede im Detail (z.B. bei der Regulierung von Tierschäden) und vor allen Dingen beim Preis.