Schadenfreiheitsklasse übertragen

Für die Höhe der Kfz-Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse in den meisten Fällen ausschlaggebend. Wer lange ohne Unfall fährt bzw. die Versicherung nicht in Anspruch nimmt, bekommt einen hohen Schadenfreiheitsrabatt und somit eine günstige Kfz-Versicherung.

Was viele nicht wissen: Die Schadenfreiheitsklasse kann auch übertragen werden. Einige Autoversicherer bieten Kunden die Möglichkeit, ihre Schadenfreiheitsklasse auf andere zu übertragen, damit diese eine günstigere Kfz-Versicherung bekommen. Dabei gibt es aber auch Einschränkungen.

Wer darf die Schadenfreiheitsklasse übernehmen?

Dieses Angebot gilt meistens für nahe Angehörige wie Ehegatten, Partner, Kinder, Eltern oder Enkel. Wer genau den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen kann, ist von Versicherung zu Versicherung jedoch verschieden und muss konkret erfragt werden. Einige Versicherer knüpfen keine Bedingungen in Bezug auf den Verwandtschaftsgrat an den Wechsel.

Übertragung Schadenfreiheitsklasse

Führerscheinneulinge profitieren von der Übertragung der Schadensfreiheitsklasse

Varianten bei der Übertragung der Schadensfreiheitsklasse

Schadenfreiheitsklasse komplett abgeben

Für den Versicherten, der seinen Schadenfreiheitsrabatt auf eine andere Person übertragen möchte, hat dies zur Folge, dass er seinen SF-Rabatt unwiderruflich verliert. Deshalb findet die Übertragung selten so statt, dass ein Versicherungsnehmer seinen Rabatt einfach an einen anderen abtritt. Am ehesten trifft dies auf ältere Verkehrsteilnehmer zu, die kein Auto mehr benutzen und nicht mehr auf den SF-Rabatt angewiesen sind. Dies gilt auch für verstorbene Familienangehörige.

  • So kann theoretisch ein 80-Jähriger, der eine hohe Schadenfreiheitsklasse hat, und beschließt, seinen Führerschein abzugeben, seinen Rabatt auf seine Tochter übertragen, die einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen müsste. Überträgt z.B. der Großvater seinen Schadenfreiheitsrabatt auf seine Enkeltochter gilt zu beachten, dass die Enkelin nur so viele Prozente übernehmen kann, wie sie theoretisch seit der Zeit ihres Führerscheinerwerbs hätte ansammeln können. Wer überhaupt erst seit 6 Jahren Auto fährt, kann keine Schadenfreiheitsklasse haben, die für das unfallfreie Fahren seit 30 Jahren steht. Die restlichen schadenfreien Jahre verfallen.

Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens

Eine zweite häufige Variante ist die Übertragung der SF-Klasse in Bezug auf einen Zweitwagen. Oft wird das Fahrzeug von Fahranfängern von den Eltern als Zweitwagen angemeldet, der Fahranfänger wird als Fahrer eingetragen, ein Elternteil als Halter.

  • So kann der Fahranfänger den hohen Einstiegspreis für die Kfz-Versicherung umgehen. Er sammelt in dieser Zeit, in der er lediglich als Fahrer des Autos geführt wird, jedoch auch keinen Schadenfreiheitsrabatt, da er nicht der Versicherungsnehmer ist. Wenn irgendwann der Zeitpunkt kommt, an dem das Kind aus dem elterlichen Haushalt auszieht oder sich einen eigenen Wagen anschafft, können die Eltern den Schadenfreiheitsrabatt, der für den Zweitwagen gilt, auf ihr Kind übertragen. Vater oder Mutter behalten für ihr Erstfahrzeug ihren regulären SF-Rabatt. Die Höhe der Schadenfreiheitsklasse orientiert sich bei Sohn oder Tochter nach dem Datum des Führerscheinerwerbs.

Das heißt, häufig findet die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse in diesen Fällen Anwendung:

  • Eltern oder Großeltern fahren kein Auto mehr und benötigen die Kfz-Versicherung nicht mehr
  • Kinder waren der Fahrer des Zweitwagens der Eltern, die Abgabe der SF-Klasse durch die Eltern bezieht sich auf den Zweitwagen, die Eltern behalten ihren Rabatt beim Erstwagen

Übertragung Schadensfreihietsrabatt ist an Bedingungen geknüpft

Derjenige, der den Schadensfreiheitrabatt eines anderen übernimmt, muss glaubhaft versichern, dass er regelmäßig mit dem entsprechenden Fahrzeug des abzugebenden Vertrags gefahren ist. Wer die Schadenfreiheitsklasse aus einem Vertrag übernehmen möchte, der nur auf einen Fahrer ausgestellt war, kann dies also nicht tun, weil so theoretisch ausgeschlossen wird, dass überhaupt ein anderer mit dem Fahrzeug gefahren ist.

Außerdem sollte der Vertrag desjenigen, der die SF-Klasse abgibt, in der Regel nicht länger als 6 Monate oder ein Jahr beendet sein. Gleiches gilt für die Übernahme eines Vertrags nach dem Tod des ursprünglichen Versicherungsnehmers. Sollte ein Versicherungsnehmer, dessen SF-Klasse Sie übernehmen möchten, bereits länger als 6 Monate keine Kfz-Versicherung auf sich angemeldet haben, kann die Versicherung für Ihr Fahrzeug für ein Jahr auf diese Person angemeldet werden. Danach ist eine Übertragung der Schadenfreheitsklasse wieder möglich.

Der Übernehmende sollte jedoch nicht mehr als 9 Punkte in Flensburg haben. Wenn er zwischenzeitlich ohne Führerschein war, kann die SF-Klasse nur ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des neuen Führerscheins übernommen werden.

Schadenfreiheitsklasse übertragen: Antrag stellen

Ob das Übertragen der Schadenfreiheitsklasse genehmigt wird, finden Sie heraus, indem Sie einen Antrag beim entsprechenden Versicherer stellen. Wer beim alten Versicherer bleibt, kann unter Umständen mit größeren Chancen rechnen. Es kann allerdings auch ein neuer Autoversicherer gewählt werden. Dazu gibt es bei vielen Versicherungen Online-Formulare, mit denen Sie die Anrechnung der Schadenfreiheit aus Verträgen Dritter beantragen können.

Generell soll noch gesagt sein, dass nur die Schadenfreiheitsklasse übernommen werden kann. Der Schadenfreiheitsrabatt berechnet sich bei jeder Versicherung auf eine andere Art und Weise aus der Schadenfreiheitsklasse. Das heißt, wer bei derselben Versicherung bleibt, übernimmt auch den SF-Rabatt. Wer die Versicherung nach Übernahme der Schadenfreiheitsklasse wechselt, bekommt unter Umständen einen anderen Rabatt oder andere Prozente.

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