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Worauf bei der Kündigung der Autoversicherung achten
Wer von Zeit zu Zeit Versicherungen vergleicht und herausgefunden hat, dass er zu viel für seine Kfz-Versicherung zahlt, sollte über einen Wechsel der Autoversicherung nachdenken.
Am 1. Januar waren in Deutschland fast 43 Millionen Personenkraftwagen (PKW) zugelassen. Statistisch gesehen wächst die Zahl der in Deutschland zugelassenen und versicherten Fahrzeuge stetig. Kein Wunder also, dass die Autoversicherungen um die Gunst der ihrer Kunden buhlen.
Falls Sie also eine Kündigung der Kfz-Versicherung ins Auge gefasst haben, sollten Sie folgende Dinge beachten.
Autoversicherungen im Vergleich – Kfz-Rechner nutzen
Noch gilt: Ein billiger Tarif da, eine günstige Versicherung hier. Eigentlich müsste man als Kunde bei Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko nur zugreifen.
Schon im kommenden Jahr sollen die Tarife wegen der Umstufung für Regional- und Typklassen für Autoversicherungen deutlich teurer werden.
Umso wichtiger ist es, Preise und Tarife für die Kraftfahrzeugsversicherung zu vergleichen und vor allen Dingen, rechtzeitig die Versicherung für das Auto zu wechseln.
Welche Kfz-Versicherung es letztendlich sein soll, findet man am besten mit einem Vergleich für Kfz-Versicherungen heraus. Mit einem entsprechenden Vergleichsrechner für Autoversicherungen lässt sich eine billige Kfz-Versicherung schnell ausfindig machen.
Achtung: Kfz-Versicherung nur zum Jahreswechsel kündigen
Wer nun eine günstige Versicherung für das Auto gefunden hat und annimmt, innerhalb kürzester Zeit die Autoversicherung wechseln zu können, sollte vorgewarnt sein.
Denn der Versicherungswechsel für die Autoversicherung ist nicht immer möglich. Eine ordentliche Kündigung kann immer nur zum Jahresende geltend gemacht werden. Das heißt, ein Versicherungswechsel ist in der Regel immer zum 31. Dezember/1. Januar möglich.
Die Versicherung muss daher bis zum 30. November eines Jahres gekündigt werden, da eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden muss. Nach dem Versicherungswechsel setzt der Dienst der neuen Kfz-Versicherung zum 1. Januar ein.
Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen
Eine Chance, die Autoversicherung außerordentlich zu kündigen gibt es immer dann, wenn ein Fahrzeughalterwechsel stattfindet. Das heißt, wer ein neues Auto kauft oder auf seinen Namen zulässt, hat auch die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln.
- Ordentliche Kündigung
zum Jahreswechsel möglich, Achtung: Stichtag 30. November
- Außerordentliche Kündigung
bei Neuzulassung, Tariferhöhung oder Unfall
Eine weitere Möglichkeit, die Versicherung für das Kfz zu wechseln besteht, wenn der Auto-Versicherer die Tarife erhöht, ohne dass Sie einen Unfall hatten. Bei dieser Beitragserhöhung kann bis zu einem Monat nach der Preiserhöhung die Versicherung ebenfalls gewechselt werden.
Eine dritte Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu kündigen gibt es dann, wenn Sie einen Unfall hatten, für den die Versicherung aufkommen muss. In diesem Fall können Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu einem anderen Versicherer wechseln.
Autoversicherung wechseln – Wie läuft die Kündigung ab?
Beim Wechsel der Autoversicherung müssen Sie die Kündigung auf jeden Fall schriftlich beim Versicherer einreichen, am besten per Einschreiben. Die schriftliche Kündigung ist aber auch per Fax möglich.
- Kfz-Versicherungen vergleichen
- Kündigung schriftlich einreichen (Kundennummer, Vertragsnummer, Auto-Kennzeichen)
- neuen Vertrag abschließen
- ordentliche Kündigung zum Jahreswechsel möglich
- außerordentliche Kündigung auch während des Jahres mit Kündigungsfrist von 4 Wochen
Im Vorfeld sollten Sie bereits durch Versicherungsvergleiche herausgefunden haben, welche Autoversicherung stattdessen für Sie in Frage kommt. Da die Kündigungsfrist vier Wochen beträgt, haben Sie in dieser Zeit noch die Möglichkeit, Versicherungen zu vergleichen, günstige Tarife zu finden und sich für eine neue Versicherung zu entscheiden, falls sie dies im Vorfeld noch nicht getan haben.
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