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Informationen zur KFZ-Haftpflichtversicherung
Versicherungspflicht im Straßenverkehr
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine in der ganzen EU gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Das heißt, jedes Kraftfahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss über diesen Versicherungsschutz verfügen. Die Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die der Versicherte bei Dritten verursacht hat.
Ein Auto kann deshalb nicht ohne die Bescheinigung über eine gültige Versicherung zugelassen werden. Hierzu benötigt man die sogenannte Elektronische Versicherungsbestätigung, die eVB-Nummer, die von der Versicherung durchgegeben wird und die die bis vor einigen Jahren gebräuchliche Deckungskarte ersetzt.
Eine Haftpflichtversicherung ist somit für jeden Fahrzeughalter unumgänglich. Anders sieht es mit den Kaskoversicherungen aus. Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und dienen der Absicherung und Regulierungen von Schäden, die am eigenen PKW auftreten und nicht durch Dritte verursacht wurden.
Was deckt die Haftpflichtversicherung ab?
Der Haftpflicht-Versicherungsschutz deckt folgende Schäden beim Unfallgeschädigten ab: Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden.
- Personenschaden: Schäden, die Betroffene im Rahmen eines Verkehrsunfalls davontragen. Dazu zählen psychische Auswirkungen oder körperliche Verletzungen bis hin zum Todesfall. Die Folgekosten für diese Schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung. Ansprüche können vom Geschädigten geltend gemacht werden um z.B. folgende Kosten zu begleichen: Arztbehandlung, Krankenhausaufenthalt, Medikamente, Verdienstausfall, Pflegepersonal, Umbaumaßnahmen, Rollstuhl, Krücken, Beerdigungskosten. Die Summen, die zur Begleichung von Personenschäden aufgebracht werden müssen, können besonders hoch werden. Daher empfiehlt es sich, auf eine ausreichende Deckungssumme (Summe, die eine Versicherung zahlt) bei der Versicherung zu achten.
- Sachschaden: Schäden materieller Art. In den meisten Fällen ist dies der Schaden, der am Wagen des Unfallgeschädigten entsteht. Reparaturkosten werden übernommen, bei Totalschäden wird der Wiederbeschaffungswert gestellt. Auch die Schäden an Straßen, Gebäuden, Leitplanken, Schildern, Bepflanzung etc. fallen in diese Kategorie, ebenso wie getötete oder verletzte Tiere. Folgekosten sind ebenfalls inbegriffen, so zum Beispiel Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Kosten für einen Leihwagen bzw. Nutzungsausfall, Abmeldekosten etc.
- Vermögensschaden: Hierunter versteht man meist die Folgeschäden, die im Rahmen eines Unfalls auf den Geschädigten zukommen und finanzieller Natur sind.
- Immaterieller Schaden: Im Gegensatz zum Vermögensschaden steht der immaterielle Schaden, der sich auf nicht messbare gesundheitliche bzw. psychische Schäden bezieht. In diesen Fällen wird Schmerzensgeld ausgezahlt.
Wann wird die Haftpflichtversicherung aktiv?
Im Normalfall meldet der Unfallverursacher den Vorfall seiner Versicherung, die daraufhin aktiv wird. Wer der Geschädigte eines Unfalls ist, kann im Anschluss auch selbst die Versicherung des Unfallverursachers kontaktieren und den Unfall melden, auch wenn der Verursacher dies selbst noch nicht getan hat.
Abschließen einer Haftpflichtversicherung
Um eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, müssen Sie sich an einen Versicherer wenden und einen Antrag auf Versicherung stellen. Bevor Sie dies tun, empfiehlt sich dringend ein eingehender Vergleich der aktuellen Angebote. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie nicht zu viel für Ihre Versicherung zahlen.
Haben Sie sich für eine Assekuranz entschieden, ist dieser Anbieter in der Regel gesetzlich dazu verpflichtet, Sie zu versichern (Kontrahierungszwang). Nur in Ausnahmefällen kann der Antrag abgelehnt werden, zum Beispiel dann, wenn Sie zuvor bereits Kunde der Versicherung waren, man Ihnen aber gekündigt hatte.
Die Leistungen der Versicherer sind im Bezug auf die Haftpflichtversicherung relativ ähnlich. Gewisse Feinheiten bei den verschiedenen Angeboten, müssen Sie auf Ihre persönlichen Wünsche abstimmen. So bieten einige Versicherungen zusätzlich die sogenannte Mallorca-Police an, die beinhaltet, dass man auch mit dem Mietwagen im Ausland durch die Haftpflichtversicherung versicherungsgeschützt ist.
Auch wenn die Leistungen der Versicherungen ähnlich sind, ist ein großer Unterschied der letztendliche Preis, zu dem sie ihre Dienste anbieten. Die jährlichen Kosten für eine Versicherung, die sogenannte Versicherungsprämie, unterscheiden sich stark voneinander, obwohl die angebotenen Leistungen ähnlich sind. Ein Vergleich lohnt sich also.
Faktoren, aus denen sich die Haftpflichtversicherung berechnet
Die wichtigsten Faktoren, die bei der Berechnung der Berechnung der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Rolle spielen, sind:
- Schadenfreiheitsklasse: Die SF gibt an, wie lange ein Verkehrsteilnehmer unfallfrei gefahren ist, daraus ergibt sich der SF-Rabatt, durch den die Versicherung günstiger wird.
- Typklasse: Hier werden Automobile in verschiedene Klassen unterteilt, die Aufschluss über das potentielle Unfallrisiko oder die Häufigkeit der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen geben, eine Hohe Typklasse steht für einen höheren Jahresbeitrag,
- Regionalklasse: Ähnlich der Typklasse werden hier verschiedene Regionen anhand ihrer Unfallhäufigkeit verglichen.
- Jährliche Kilometer: Wer mehr fährt, ist potentiell unfallgefährdeter. Wenigfahrer bekommen meist eine günstigere Haftpflichtversicherung.
- Wer fährt das Auto: Am günstigsten kommt derjenige weg, der als alleiniger Fahrer des Wagens eingetragen ist. Je mehr Personen das Auto fahren dürfen, desto höher das Risiko, desto höher die jährliche Versicherungsprämie.
Deckungssumme für Kfz-Haftpflichtversicherung
Als Deckungssumme wird der Betrag bezeichnet, die die Versicherung im Schadensfall maximal zahlt. Wird dieser Betrag überschritten, muss der Versicherte und Unfallverursacher mit seinem eigenen Vermögen einspringen, was in vielen Fällen zu unangenehmen Konsequenzen bis hin zum Ruin führen kann, z.B. dann, wenn ein Personenschaden mit Folgekosten in Millionenhöhe aufgetreten ist.
Aus diesem Grund gibt es gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssummen. Für Personenschäden sind hier 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1 Million Euro festgelegt. Diese Summen werden jedoch häufig als unzureichend beschrieben. Deshalb wird dazu geraten, höhere Deckungssummen zu wählen, auch wenn das den Jahresbeitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung erhöht.
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