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Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
Eine Kfz-Versicherung kann man unter mehreren Voraussetzungen wechseln. Es gibt ordentliche und außerordentliche Kündigungen.
Eine ordentliche Kündigung kann immer zum Jahreswechsel vorgenommen werden, außerordentliche Kündigungen mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen während des ganzen Jahres.
Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung
In gewissen Fällen kommt dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Eine außerordentliche Kündigung und Wechsel der Autoversicherung kann in folgenden Fällen stattfinden:
- Versicherung eines neuen Wagens: Sie versichern ein neues Auto (Gebrauchtwagen, Neuwagen) und wollen zu einer anderen Versicherung wechseln.
- Beitragserhöhung: Die Versicherung erhöht die Beiträge, für eine Sonderkündigung haben Sie ab Erhalt der neuen Konditionen vier Wochen Zeit.
- Schadensregulierung: Sie hatten einen Unfall o.Ä., für den die Versicherung schadensregulierend aufkommt. Ein Wechsel zu einer anderen Versicherung führt in manchen Fällen dazu, dass sich der Schadenfreiheitsrabatt weniger stark verringert. Für eine Kündigung haben Sie vier Wochen nach Ende der Bearbeitung Zeit. Bei einer außerordentlichen Kündigung im Schadensfall bekommen Sie jedoch die bereits gezahlte Jahresprämie nicht zurückerstattet. Übrigens: Ebenso hat der Versicherer im Schadensfall die Möglichkeit Ihnen zu kündigen. In diesem Fall bekommen Sie anteilig die Prämie zurück.
Für eine außerordentliche Kündigung müssen Sie die 4-Wochen-Frist beachten, die im Fall einer Sonderkündigung nach Schadensregulierung oder Beitragserhöhung gilt. Innerhalb dieser Frist können Sie die Sonderkündigung einreichen. Dazu genügt ein Kündigungsschreiben, in dem Sie Name, Adresse, Kunden- und Vertragsnummer, Autokennzeichen angeben.
Kfz-Versicherung kündigen: Ordentliche Kündigung zu festem Termin
Wer mit einem Versicherungsvergleich herausgefunden hat, dass er zu viel für seine Kfz-Versicherung zahlt, sollte ebenfalls über einen Wechsel der Autoversicherung nachdenken.
Wenn keiner der oben genannten Faktoren vorliegt, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, ist eine ordentliche Kündigung der richtige Weg zum Wechsel der Kfz-Versicherung.
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Bei einer ordentlichen Kündigung gilt zu beachten, dass die Autoversicherung nur zu einem bestimmten Termin im Jahr gekündigt werden kann. Da Autoversicherungen eine Laufzeit von einem Jahr haben und in der Regel nur zum Jahreswechsel (31.12.) gekündigt werden können, ist es wichtig, die Kündigungsfrist einzuhalten. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Kfz-Versicherung: Wechsel meist zum Jahresende
Der Termin, den Sie sich deshalb merken müssen, ist der 30. November. Bis zu diesem Tag muss die Kündigung schriftlich beim Versicherer vorliegen. Die Kündigungsfrist für Kfz-Versicherungen beträgt vier Wochen, das heißt, wer zum 30. November kündigt, beendet seinen Vertrag am 31.12.
Achtung: Wann die Versicherung gewechselt werden muss, ist nicht per se festgelegt. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der Versicherer Kalenderjahr nicht mit Versicherungsjahr gleichsetzt. Das heißt, der Vertrag läuft zwar über ein Jahr, kann jedoch auch in einem anderen Monat beginnen, beispielsweise im Juli. Hier muss für eine ordentliche Kündigung ebenfalls die vierwöchige Kündigungsfrist im Vorfeld eingehalten werden. Die Kündigung müsste dann bis zum 30. Juni eingereicht werden.
So läuft die ordentliche Kündigung ab:
- Stichtag und Kündigungsfrist beachten; ordentliche Kündigung meist bis zum 30. 11.
- Schriftliche Kündigung einreichen (Name, Anschrift, Kundennummer, Vertragsnummer, Kfz-Kennzeichen)
- Gleichzeitig neue Kfz-Versicherung abschließen, die zum 1. des Folgemonats beginnt (bei einer Kündigung am 30.11. ergibt sich daraus der 1.1.)
Werfen Sie auf jeden Fall einen Blick in Ihren Vertrag, um sicher zu gehen, wie sich die Kündigung bei Ihrer Kfz-Versicherung tatsächlich gestaltet und welche Termine und Fristen Sie einhalten müssen.