- Stromvergleich
- Gasvergleich
- Versicherungen
- KFZ Versicherung
- Wechsel
- Prämienberechnung
- Tipps für Fahranfänger
- Kündigung
- Vergünstigungen
- Tipps für Studenten
- KFZ-Haftpflicht
- Teilkasko
- Vollkaskoversicherung
- Schaden selbst zahlen
- Haftpflicht oder Kasko?
- Teilkasko oder Vollkasko?
- Online Rabatte
- Schadenfreiheitsklasse übertragen
- Selbstbeteiligung
- Welche Kfz-Versicherung
- Werkstattbindung
- grobe Fahrlässigkeit
- GAP-Deckung
- Rabattschutz
- Motorradversicherung
- Krankenversicherung (PKV)
- Gesundheit
- Vorsorge
- Haftpflicht
- Haus
- KFZ Versicherung
- Konto
- Kredit
- DSL
- Handy
- Reise

Überzeugen Sie sich selbst!

- bis zu 850 Euro pro Jahr sparen
- über 200 KFZ Versicherungstarife
- online Sonderkonditionen

KFZ Versicherung vergleichen – günstige Autoversicherung
Für alle in Deutschland zugelassenen PKW ist die Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben und somit verpflichtend notwendig.
Das heißt, dass jeder Autobesitzer sich mit den unterschiedlichen Tarifen und Angeboten der Vielzahl an Versicherern auseinandersetzen muss, um den passenden und günstigsten Tarif zu finden. Zusätzlich kommt in den meisten Fällen zur Haftpflichtversicherung auch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung hinzu.
Ausführliche Infos zur KFZ Versicherung – bitte hier klicken!
Vergleichen Sie hier mit unserem Tarifrechner verschiedene Versicherer und finden Sie den besten Tarif für Ihre Kfz-Versicherung:
Was decken Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko ab?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch das Führen eine Kraftfahrzeuges bei Dritten entstehen, wie beispielsweise durch einen Verkehrsunfall, an dem der Fahrer, also der jeweilige Versicherungsnehmer, die Schuld trägt.

Vor der Wahl einer KFZ Versicherung die Tarife und Angebote unbedingt vergleichen
Durch die Kfz-Haftpflicht werden folgende Schäden bei Dritten abgedeckt:
- Personenschäden (Renten, Arzt- und Krankenhauskosten)
- Sachschäden (Reparaturen an Fremdfahrzeugen oder Gegenständen, wie beispielsweise Leitplanken)
- Vermögensschäden
- immaterielle Schäden (z.B. Schmerzensgeld)
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen, wie beispielsweise:
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
- Brände und Explosionen
- Wildschäden durch Haarwild, sofern das Fahrzeug sich zur Zeit des Unfalls in Bewegung, als Gebrauch, befindet
- Marderbiss (ohne eventuelle Folgeschäden)
- Sturmschäden, Hagelschäden, Blitzeinschlag
Der Leistungskatalog der Teilkaskoversicherung kann von Versicherer zu Versicherer variieren und mehr oder auch weniger Leistungen einschließen. Es ist darum ratsam, sich vor Abschluss damit auseinanderzusetzen.
Die Vollkaskoversicherung
Wie auch die Teilkaskoversicherung ist die Vollkaskoversicherung eine Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht. Sie deckt ebenfalls nur Schäden am eigenen Fahrzeug ab, dies aber in höherem Umfang als die Teilkaskoversicherung.
In den meisten Fällen ist bei Abschluss einer Vollkasko die Teilkasko im Paket mit enthalten, es gibt aber durchaus die Möglichkeit, die beiden Pakete unabhängig voneinander zu buchen, also beispielsweise eine Vollkaskoversicherung ohne Teilkasko abzuschließen.

Ein Fall für die KFZ Versicherung: Unfallschaden
Außerdem kann bei den meisten Versicherern die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall für Teilkasko und Vollkasko unabhängig voneinander gewählt werden.
Im Umfang der Vollkaskoversicherung sind im Normalfall folgende Punkte enthalten:
- Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug, die nicht von anderen Versicherern (z.B. bei Fremdverschulden) übernommen werden.
- Schäden durch selbstverschuldete Unfälle
- Schäden durch Vandalismus, also mutwillige Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch Dritte
- Schäden, die wegen Zahlungsunfähigkeit des Verursachers nicht beglichen werden
- Schäden durch nicht haftbare Verursacher, wie beispielsweise Kinder, sofern diese nicht durch die Versicherung der Eltern gedeckt sind
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist allerdings von Seiten des Versicherers mit einigen vertraglich festgehaltenen Pflichten des Versicherten verbunden, um im Schadensfall den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten:
Generell:
- Unrechtmäßiger Gebrauch des Fahrzeugs muss vom versicherten verhindert werden.
- Der Gebrauch des Fahrzeugs muss gesetzeskonform sein.
- Es muss beim Führen des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis vorhanden sein.
Im Schadensfall:
- Meldepflicht an die Versicherung (im Normalfall innerhalb einer Woche)
- Verpflichtung zur genauen Schilderung des Hergangs
- Verpflichtung zur bestmöglichen Schadensminderung (durch angemessene Maßnahmen müssen vom Versicherten Folgeschäden möglichst verhindert oder gemindert werden)
Wie werden die Tarife der Kfz-Versicherung berechnet?
Der Tarif der Kfz-Versicherung setzt sich für jeden Versicherungsnehmer individuell aus Schadensfreiheitsrabatt, Regionalklasse und Typklasse zusammen.
Begriffserklärungen:
Schadenfreiheitsrabatt
Der Schadenfreiheitsrabatt errechnet sich aus den schadenfreien Jahren des Versicherungsnehmers, wobei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko getrennt voneinander beurteilt werden. In der Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt.
Die einzelnen Schadenfreiheitsklassen sind jeweils mit einem Prozentsatz verbunden, der ausdrückt, wie viel Prozent des eigentlichen Grundbetrags der gewählten Versicherung vom Versicherten tatsächlich zu zahlen sind.
Regionalklasse
Die Regionalklasse eines Versicherungsbezirks wird jedes Jahr von einem Treuhänder neu festgelegt und ergibt sich aus der Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe des jeweiligen Bezirks. Da dieser Index nicht gesetzlich bindend ist, kann die Einordnung in Regionalklassen von Versicherer zu Versicherer variieren, was jedoch kaum der Fall ist.
Allerdings bedeutet das auch, dass bei Änderung der Regionalklasse und einer damit verbundenen Beitragserhöhung der Versicherungsnehmer das Recht hat, die Versicherung zu kündigen und sich neu zu versichern.
Typklasse
Die Typklasse eines Fahrzeugs wird jährlich von einem Treuhänder neu festgelegt und richtet sich nach der Zahl der Versicherungsschäden, die bei diesem Fahrzeugtyp im Laufe eines Jahres gemeldet wurde.
Das heißt, dass Fahrzeuge, die besonders häufig gefahren werden, im Normalfall auch in eine höhere Typklasse eingeordnet werden, was zu höheren Versicherungsbeiträgen führt.
Da die Typklassen für alle Kfz-Versicherer binden sind, ist eine Beitragserhöhung durch Änderung der Typklasse kein außerordentlicher Kündigungsgrund für den Versicherten.
jetzt vergleichen!

