Hundehalterhaftpflicht

Für Hundehalter ist die Hundehalterhaftpflicht als zusätzliche Absicherung ein wichtiger Bestandteil des Versicherungspaketes. In einigen Bundesländern ist sie mittlerweile sogar Pflicht, so zum Beispiel in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Berlin und Hamburg.
Ausführliche Infos zur Hundehalterhaftpflicht – bitte hier klicken!

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Warum eine Hundehalterhaftpflicht Versicherung?

In einer bereits vorhandenen Privathaftpflichtversicherung sind beispielsweise Kleintiere wie Vögel und Katzen mit abgedeckt, nicht aber Hunde.
Trotzdem sind Sie als Halter für durch Ihren Hund verursachte Schäden haftbar und verpflichtet, diese zu begleichen.

Lustig: Hund beim wegrennen

Auch kleine Hunde haben Power.

Ausnahme sind hier nur Hunde, die aus beruflichen Gründen gehalten werden, wie Wachhunde eines Nachtwächters, oder aber Blindenhunde, wenn der Halter nachweisen kann, dass er seine Aufsichtspflicht gegenüber dem Tier nicht vernachlässigt hat.

Hier lohnt sich eine Hunde Versicherung

Hier lohnt sich eine Hunde Versicherung

Die Hundehalterhaftpflicht deckt grundsätzlich folgende Schäden ab:

  • Personenschäden,
    die durch Ihren Hund entstehen und die im Zusammenhang damit anfallenden Kosten, wie beispielsweise Verdienstausfall oder Arztkosten
  • Sachschäden,
    wie beispielsweise Schäden an Fahrzeugen, wenn der Hund einen Verkehrsunfall verursacht

Wichtige Optionen der Hundehalterhaftpflicht

Sie sollten darauf achten, dass folgende Punkte im Umfang Ihrer Hundehalterhaftpflicht enthalten sind:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Mietsachschäden an Gebäuden
  • Hüten des Hundes durch Dritte
  • Schäden bei Dritten, die Ihren Hund hüten
  • Führen ohne Leine
  • Nutzung des Hundes als Therapiehund, Wachhund, etc. (sollte diese Option für Sie notwendig sein)

Wichtig: Nicht versicherbare Hunderassen in der Hundehalterhaftpflicht

Hund auf der WieseBesonders wichtig bei der Wahl und dem Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht ist es, die Liste der nicht versicherbaren Hunderassen zu prüfen und/oder sich direkt beim Versicherer darüber zu informieren, ob Ihr Hund versicherbar ist.

Unter die Kategorie der nicht versicherbaren Rassen fallen in erster Linie Kampfhunde und solche, die, unabhängig von ihrer Erziehung, unter diesen Oberbegriff fallen.

Ob ein Hund versicherbar ist, entscheidet der Versicherer grundsätzlich im Einzelfall und so sind die verfügbaren Listen in erste Linie ein Anhaltspunkt für interessierte Hundehalter.

Für Halter von Hunderassen, die von der normalen Hundehalterhaftpflicht ausgeschlossen sind, bieten viele Versicherer mittlerweile spezielle Kampfhundeversicherungen an.

Die folgenden Kriterien sollten Sie bei Ihrer Auswahl in jedem Fall beachten:

  • Preis der Hundehalterhaftpflicht
  • Service und Erreichbarkeit des Versicherers
  • Versicherungsschutz im Ausland
  • Höhe der Deckungssumme (im Normalfall variabel zwischen 3 Mio. und 10 Mio. Euro)
  • Höhe der Selbstbeteiligung