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Kündigungsfristen beim Stromanbieterwechsel
Der Stromanbieterwechsel ist mittlerweile eine gängige Praxis, um sich für eine gewisse Zeitspanne einen günstigeren Stromtarif zu sichern. Beim Wechsel des Stromanbieters müssen jedoch immer die Kündigunsgsfristen beachtet werden.
Wichtig ist, dass man die Kündigungsfrist mit der Laufzeit des Vertrages in Verbindung bringt.
Kündigungsfristen beachten und rechtzeitig kündigen
An einem Beispiel kann man dies besser verdeutlichen: Eine Kündigungsfrist von 1 Monat bei einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten bedeutet z.b., dass man vier Wochen vor dem Ende des Vertrages kündigen sollte, um auch rechzeitig aus dem bestehenden Vertrag herauszukommen.
Wird die Kündigungsfrist nicht beachtet, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch.
Kündigungsfrist Grundversorgung
Wer noch immer einen Stromtarif bei seinem Grundversorger besitzt, kann jetzt aufatmen. Die Kündigungsfrist beim lokalen Stromanbieter wurde von vier auf zwei Wochen reduziert. D.h. man kann jetzt schneller den Anbieter wechseln. Gerade bei einem Umzug ist dies ein immenser Vorteil. Warum? Wer umzieht, wird erst einmal beim örtlichen Grundversorger gemeldet. Durch die neue Regelung der Kündigungsfrist, kann man ab sofort zügiger zu einem alternativen Stromanbieter wechseln.
Stromanbieterwechsel übernimmt der neue Stromversorger
Wenn Sie zu einem alternativen Stromanbieter wechseln möchten, beachten Sie die Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit Ihres aktuellen Vertrages. Dies alles sollte auf der Stromrechnung bzw. in den Tarifdetails aufgeführt sein.
Ein Stromversorgerwechsel innerhalb einer Kündigungsfrist ist ganz einfach. Mit unserem Tarifrechner suchen Sie sich zuerst den günstigsten Stromtarif heraus. Der neue Stromanbieter übernimmt dann meist die Formalitäten und kündigt den Vertrag beim alten Versorger. Sie müssen sich also im Prinzip um nichts kümmern.
Sonderkündigung
Wenn der aktuelle Stromversorger eine Preiserhöhung ankündigt, haben Sie das Recht den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Das sogenannte Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich geregelt. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall oftmals zwei Wochen.
Wer eine Sonderkündigung in Betracht zieht, sollte schnell reagieren und den bestehenden Vertrag umgehend selbst schriftlich kündigen – per Post oder Fax.
Alternative Stromanbieter Kündigung
Die Kündigungsfristen alternativer Stromanbieter können sich mitunter extrem voneinander unterscheiden. Manche haben eine Frist von vier Wochen, andere wiederum von bis zu 6 Monaten.
Wenn Sie den Stromanbieter wechseln wollen, achten Sie also schon beim Stromvergleich immer auf die Kündigungsfristen, die aus den Tarifdetails ersichtlich werden.
Was passiert, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird?
Wenn Sie die Kündigungsfrist nicht beachtet haben, wird der Vertrag automatisch verlängert. Wie lange, das kommt auf den jeweiligen Stromtarif an. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um 12 Monate kommt in diesen Fällen häufig vor.