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Mietkaution Bürgschaft Vergleich – Mietkautionsbürgschaft Vergleich
Der ein oder andere wird den Begriff Mietkautionsbürgschaft sicher schon gehört haben.
Es handelt sich hierbei um eine moderne Form der Mietkaution, bei der Dienstleister als Bürgen für die zu zahlende Mietkaution eintreten und diese im Fall der Notwendigkeit dem Vermieter zur Verfügung stellen.
Der Mieter zahlt dafür einen, relativ geringen, jährlichen Beitrag an den jeweiligen Anbieter.
Vergleichen Sie hier Anbieter von Mietkaution Bürgschaften mit unserem Vergleichsrechner:
NR | ANBIETER/PRODUKT | KOSTEN 1. JAHR / AB DEM 2. JAHR |
GESAMTKOSTEN | MEHR INFOS/ ANTRAG |
|
---|---|---|---|---|---|
1 | 39,00 € 39,00 € |
117,00 € | |||
2 | 40,00 € 40,00 € |
120,00 € | |||
3 | 50,00 € 50,00 € |
150,00 € | |||
4 | 50,00 € 50,00 € |
150,00 € |
Die Mietkautionsbürgschaft ist vor allem für Mieter eine gute Alternative zur Barkaution, denn sie schont die Liquidität und ist, im Vergleich zu Kautionen, die beispielsweise über einen Kredit finanziert werden, über die Laufzeit deutlich günstiger.
Nach Abschluss einer solchen Mietkautionsbürgschaft erhält der Mieter eine Bürgschaftsurkunde, die dem Vermieter als Sicherheit übergeben wird.
Wie schließt man eine Mietkautionsbürgschaft ab?
Zum Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft muss zuerst ein Antrag bei der Versicherung gestellt werden. Die funktioniert in den meisten Fällen mittlerweile problemlos direkt online.
Nach dem Einreichen des Antrags wird vom Anbieter die Bonität des Antragstellers und die Richtigkeit des Antrags geprüft und der Antragsteller, meist telefonisch oder per E-Mail, benachrichtigt.
Danach muss nur noch ein entsprechendes Formular per Post unterschrieben an den Anbieter gesendet werden. Mittlerweile gibt es bei einigen Versicherern sogar die Möglichkeit, den Antrag durch zusenden einer elektronischen Kopie des Personalausweises komplett ohne Papier zu stellen und die Formalitäten abzuwickeln.
Vorteile der Mietkautionsbürgschaft im Überblick:
- Kautionssumme muss nicht in bar aufgebracht werden
- Sicherheit für den Mieter, dass die Kautionssumme nicht missbräuchlich verwendet wird
- Garantierte Sicherheit für den Vermieter, dass die Kautionssumme bei Bedarf zur Verfügung steht
- Weniger Verwaltungsaufwand für Vermieter, da kein Kautionskonto geführt werden muss
- Schnelle und unkomplizierte Online-Abwicklung bei den meisten Anbietern möglich
- (in einigen Fällen mit Kopie des Personalausweises komplett ohne Postweg)
- Keine Gehaltsnachweise erforderlich
- Keine Anrechnung auf das persönliche Kreditlimit
Nachteile der Mietkautionsbürgschaft im Überblick:
- Nicht ohne Schufa – Auskunft möglich, also bei Negativmerkmalen keine Zusage des Anbieters
- Nur mit Einverständnis des Vermieters möglich (kostenlose Beratung des Vermieters wird von vielen Gesellschaften angeboten)
- Die Kosten für den Mieter belaufen sich auf jährlich ca. 2-3 Prozent der Kautionssumme
- (meist im ersten Jahr wegen des Verwaltungsaufwandes höher)
- Keine Zinserträge wie beim Kautionskonto
Mietkautionsbürgschaft auch bei schon laufendem Mietvertrag?
Ja! Grundsätzlich kann auch bei einem schon laufenden Mietvertrag, natürlich unter der Voraussetzung, dass sich der Vermieter einverstanden erklärt, die Kaution zurückgezahlt und stattdessen eine Mietkautionsbürgschaft vereinbart und abgeschlossen werden.
Diese Möglichkeit kann im Notfall bei finanziellen Engpässen wieder für Liquidität sorgen oder aber die meist nicht unerheblich hohe Kaution in eine Rücklage für andere Notfälle umwandeln.