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Sonderkündigungsrecht bei Gaspreiserhöhung
Eine häufig gestellte Frage von Gaskunden ist die nach dem Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung des Gasversorgers und ob dieses Recht tatsächlich besteht und gesetzlich untermauert ist.
Die Antwort auf diese Frage lautet ganz eindeutig „Ja!“.
Anfang 2011 wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes noch einmal die Tatsache untermauert, dass jeder Gasversorger-Kunde das Recht hat, bei einer Preiserhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und zu einem günstigeren Gasversorger zu wechseln.
Es ist nicht erlaubt, dieses Recht innerhalb der AGB eines Gasversorgungsunternehmens außer Kraft zu setzen.
Sollte dies dennoch in den Geschäftsbedingungen eine Gasanbieters der Fall sein, so ist diese Klausel nichtig bzw. alle darauf basierenden Preiserhöhungen ungültig.
Übrigens: Auch wenn in Ihrem Vertrag das Sonderkündigungsecht nicht eindeutig festgehalten ist, so können Sie trotzdem davon Gebrauch machen und sich auf die Gesetzeslage berufen.
Information bei Preiserhöhung und Kündigungsfrist
Grundsätzlich sind alle Gasversorger dazu verpflichtet, Preiserhöhungen im Vorfeld bereits öffentlich bekannt zu geben und zusätzlich ihre Kunden schriftlich darüber zu informieren und in diesem Zusammenhang auch auf die Fristen des Sonderkündigungsrechts hinzuweisen.
Die Kündigungsfrist bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts liegt im Normalfall bei einem Monat.
Vorsicht: Werden Sie von Ihrem Gasversorger auf eine anstehende Preiserhöhung ordnungsgemäß hingewiesen und versäumen es, innerhalb der festgesetzten Kündigungsfrist den Versorgungsvertrag zu kündigen und zu einem anderen, günstigeren Gasanbieter zu wechseln, so kann dies nach Ablauf der Frist nicht nachgeholt werden und der Vertrag läuft zum neuen Preis weiter.
Darum sollten Sie in jedem Fall bei einer angekündigten Gaspreiserhöhung Ihres Gasversorgers die Möglichkeiten des Gasvergleich-Rechners nutzen und nach günstigeren Gastarifen und Gasversorgern suchen.
Wichtig ist, dass Sie auf das Fristende bei einer Sonderkündigung achten. Sollte der Wechsel zu einem neuen Anbieter kurz vor Fristende geschehen, so ist es sicherer, den alten Gasvertrag bereits selbst schriftlich zu kündigen und dies dem neuen Gasanbieter mitzuteilen.
Grundsätzlich übernehmen die meisten Anbieter die Wechselformalitäten zwar für Neukunden, aber aufgrund von Bearbeitungszeiten und eventuellen Postwegen kann es so zu einer Überschreitung der Frist zur Sonderkündigung führen.
Andere Gründe für das Sonderkündigungsrecht
Übrigens ist nicht nur eine Preiserhöhung seitens des Gasversorgers ein Anlass für das Sonderkündigungsrecht.
Auch ein Versorgungsausfall, der nicht umgehend behoben wird oder grundlos über einen längeren Zeitraum anhält, führt zu einem Sonderkündigungsrecht für Sie als Verbraucher.
Natürlich hat auch der Gasanbieter umgekehrt Möglichkeiten, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Dies gilt beispielsweise, wenn der der Kunde über einen längeren Zeitraum in Zahlungsverzug gerät und keine Klärung oder Einigung möglich ist.