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Insolvenz Gasanbieter – Was passiert in diesem Fall?
Seit im Jahr 2004 der Gasmarkt in Deutschland für den Wettbewerb geöffnet wurde. Haben sich eine Menge neuer Gasanbieter am Markt etabliert.
Allerdings kommt es im Zuge dieser Markt- und Wettbewerbserweiterung durchaus immer wieder dazu, dass ein neu gegründetes Gasversorgungsunternehmen schon nach kurzer Zeit Insolvenz anmelden muss.
Es sind aber nicht nur neu gegründete Unternehmen dem Risiko einer Insolvenz ausgesetzt, sondern auch alteingesessene und scheinbar am Markt fest etablierte Unternehmen sind davor nie ganz sicher.
Gasversorgung bei Insolvenz des Gasanbieters
Die wohl wichtigste Frage für den Verbraucher im Falle einer Insolvenz des Gasanbieters ist natürlich, ob die Versorgung weiterhin gesichert ist und wie dies vor sich geht.
Zuerst einmal können Sie als Verbraucher auch im Falle der Insolvenz Ihres Gasversorgers ganz beruhigt sein, denn die Grundversorgung mit Gas greift in diesem Fall, abgesichert durch das Energiewirtschaftsgesetz, sofort und somit kommt es keinesfalls zu Versorgungslücken in der Gasversorgung.
Übernahme Ihres Gasversorgers durch ein anderes Unternehmen
Im günstigsten Fall führt die Insolvenz Ihres Gasversorgers nicht dazu, dass das Unternehmen komplett verschwindet. Vielmehr kommt es häufig vor, dass ein insolventes oder von Insolvenz bedrohtes Unternehmen von einem anderen Anieter aufgekauft und weitergeführt wird.
Das hat für Sie als Kunde den Vorteil, dass sich praktisch an Ihrem bestehenden Vertrag nichts ändert, da der neue Eigentümer die bereits bestehenden Verträge des übernommenen Unternehmens weiterführen muss.
Insolvenz auch als Chance zum Wechsel sehen
Tritt nicht der oben genannte Fall ein, so sollten Sie die Insolvenz nicht als allzu negativ betrachten, sondern vielmehr einfach als Chance sehen, neue Vergleiche ziehen zu können und beispielsweise mit unserem Gasvergleich Rechner nach einem neuen, möglicherweise sogar günstigeren Gasanbieter zu suchen.
Da die Grundversorgung im Preis meist deutlich teurer ist, sollten Sie sich bei Insolvenz Ihres Anbieters oder, wenn Sie vorab informiert werden, auch vorher schon umfassend erkundigen, so dass ein neuer Gasvertrag möglichst zeitnah und lückenlos an Ihren alten Vertrag anschließt.
Was tun bei bereits geleisteten Zahlungen?
Die schlechte Nachricht bei einer Insolvenz des Gasanbieters ist leider die, dass die Kunden in Sachen Vorauszahlung in den meisten Fällen das Nachsehen haben.
Insolvent sein bedeutet nun einmal schlichtweg die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens und dies gilt leider auch für die bereits von Kunden geleisteten Vorauszahlungen, Abschläge und Kautionszahlungen.
Diese sind im Falle der Insolvenz meist verloren.
Aus genau diesem Grund ist es für Verbraucher besonders wichtig, bei der Wahl eines Vorauskasse oder Kautions-Tarifs vorher ganz genau zu vergleichen und sich sorgfältig über den ausgewählten Gasanbieter zu informieren.