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Gaspreis – So setzt er sich zusammen
Zur Entwicklung der Gaspreise in den letzten Jahren lässt sich natürlich zusammenfassend erst einmal sagen, dass sich seit 1991 der Gaspreis fast verdoppelt hat.
Nun ist für den Verbraucher natürlich durchaus interessant, was zu dieser Entwicklung geführt hat und welche Faktoren eigentlich den Preis für unser Gas ausmachen und beeinflussen.
Gaspreis Zusammensetzung
Die folgende Grafik stellt in vereinfachter Form die Zusammensetzung des Gaspreises bei uns in Deutschland dar:
Beschaffungs- und Transportkosten
Auf diesen Punkt entfallen etwa 50% des Gaspreises. Er enthält sämtliche Beschaffungskosten und Transportkosten der Deutschen Gasversorger für den Gasimport aus den Förderländern, wie beispielsweise Russland, die USA, Kanada oder Norwegen.
Die Beschaffungskosten für Erdgas setzten sich für die Gasversorger in Deutschland meist direkt aus der vom Förderland abgenommenen Menge und dem Importpreis zusammen. In den Lieferverträgen, die hierfür abgeschlossen werden, werden im Normalfall die Preise für andere Energieträge wie Erdöl oder Kohle als Vergleichsgröße genutzt.
Gasverteilung, Abrechnungskosten und Zählerkosten
Diese Kostenfaktoren machen in etwa 30% des Gaspreises aus. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten des Gasversorgers für Bereitstellung und Instandhaltung oder auch Nutzung des örtlichen Gasnetzes, den Verwaltungskosten, die mit der Gaslieferung an den Endkunden und auch der Beschaffung des Gases zusammenhängen und den Kosten für Betrieb und Wartung der Gaszähler in den Verbraucherhaushalten.
Steuern, Konzessions- und Förderabgaben
Natürlich haben auch die auf Erdgas (und auch Biogas/Ökogas) entfallenden Steuern und Abgaben einen maßgeblichen Einfluss auf den Gaspreis. Schaut man sich die Grafik an, so ist ihr Anteil allerdings vermutlich mit ca. 20% nicht ganz so hoch, wie manch einer erwarten würde.
Zu diesem Kostenpunkt gehört die Energiesteuer nach dem Energiesteuergesetz von 2004 mit 0,55 Ct/kWh, die gesetzliche Mehrwertsteuer mit 19% und die Konzessionsabgabe an die Gemeinden zur Nutzung öffentlicher Wege, die sich nach Region und Größe der Gemeinde richtet.