- Stromvergleich
- Gasvergleich
- Versicherungen
- KFZ Versicherung
- Wechsel
- Prämienberechnung
- Tipps für Fahranfänger
- Kündigung
- Vergünstigungen
- Tipps für Studenten
- KFZ-Haftpflicht
- Teilkasko
- Vollkaskoversicherung
- Schaden selbst zahlen
- Haftpflicht oder Kasko?
- Teilkasko oder Vollkasko?
- Online Rabatte
- Schadenfreiheitsklasse übertragen
- Selbstbeteiligung
- Welche Kfz-Versicherung
- Werkstattbindung
- grobe Fahrlässigkeit
- GAP-Deckung
- Rabattschutz
- Motorradversicherung
- Krankenversicherung (PKV)
- Gesundheit
- Vorsorge
- Haftpflicht
- Haus
- KFZ Versicherung
- Konto
- Kredit
- DSL
- Handy
- Reise
Überzeugen Sie sich selbst!
- bis zu 850 Euro pro Jahr sparen
- über 200 KFZ Versicherungstarife
- online Sonderkonditionen
Gaspreis gestiegen: Wechsel des Gasanbieters
Natürlich haben Sie als Verbraucher das Recht, sich den günstigsten Gasanbieter zu suchen und so möglichst viele Kosten einzusparen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn Ihr aktueller Gasanbieter während der Laufzeit Ihre Vertrages bzw. Gastarifs die Kosten erhöht.
Ihr Sonderkündigungsrecht
Im Falle einer Tariferhöhung während der Laufzeit eines bereits bestehenden Vertrages haben Sie als Verbraucher ein so genanntes Sonderkündigungsrecht, welches Sie von den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen befreit, so dass Sie zeitnah zu einem günstigeren Gasanbieter wechseln können.
Im Normalfall wird Ihnen eine Erhöhung des Gastarifs zusammen mit den Fristen im Rahmen dieses Sonderkündigungsrechts von Ihrem Gasanbieter schriftlich mitgeteilt, so dass Sie umgehend darauf reagieren können.
Eine Tariferhöhung ohne Benachrichtigung ist übrigens in keinem Fall rechtens!
Wie sollte die Kündigung aussehen und ablaufen?
Bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts ist es meist üblich, dass Sie als Verbraucher selbst kündigen müssen und nicht, wie bei einer normalen fristgemäßen Kündigung beim Gasanbieterwechsel, der neue Gasanbieter diese Formalitäten übernimmt.
Sie sollten in jedem Fall schriftlich kündigen und in Ihrem Kündigungsschreiben Kundennummer und Anschrift nennen und den Grund, in diesem Fall Ihr Sonderkündigungsrecht, für die Kündigung des Gasvertrags.
Bitten Sie immer um eine schriftliche Eingangsbestätigung und senden Sie das Kündigungsschreiben um sicherzugehen am besten per Einschreiben, so dass später nicht behauptet werden kann, die Kündigungsfristen seien evtl. nicht eingehalten worden.
Fazit
Grundsätzlich ist es wichtig, die Gaspreise immer im Auge zu behalten und auch Informationen Ihres Gasanbieters genau zu lesen, um bei eventuellen Preiserhöhungen entsprechend schnell reagieren zu können und mit einem Gasvergleich und einem Gasanbieterwechsel Kosten sparen zu können.