Werkstattbindung bei Vollkasko- und Teilkaskoversicherung

Bei vielen Versicherungstarifen gibt es die Klausel mit der sogenannten Werkstattbindung bei Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Wer sich dafür entscheidet, kann bei den Kosten für die Versicherung Geld sparen und mit einem günstigen Versicherungstarif rechnen.

Werkstattbindung bedeutet, dass der Versicherte im Schadensfall (für den die Vollkasko- oder Teilkasko-Autoversicherung aufkommt) das Auto in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen muss. Er ist an diese Werkstatt gebunden und spart daher beim jährlichen Versicherungsbeitrag.

Wer das Fahrzeug dennoch in einer anderen Werkstatt reparieren lässt, muss meist damit rechnen, dass der Versicherer nur 85% der Kosten übernimmt. Andere Versicherer fordern in diesem Fall pauschal eine höhere Selbstbeteiligung. Wie die Leistungen bzw. Kürzungen genau ausfallen, findet sich im Vertrag oder den Klauseln der jeweiligen Versicherer.

Autowerkstatt

Werkstattbindung: Bei der Bindung der KFZ Versicherung an eine Autowerkstatt wird der Tarif günstiger.

Die Vergünstigungen bei der Werkstattbindung kommen durch einen Vertrag zustande, den der Versicherer mit bestimmten Autowerkstätten hat. Er beruht darauf, dass der Versicherer der Werkstatt zu Kunden verhilft und im Gegenzug deshalb günstigere Preise von der Werkstatt erhält.

Werkstattbindung: Kriterien und Leistungen

Bevor man sich für eine Werkstattbindung bei der Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung entscheidet, sollte man darauf achten, wie es um das Werkstattnetz der Versicherung bestellt ist. Das heißt, wie viele Werkstätten gibt es und weit ist die nächste Werkstatt von Ihrem Wohnort entfernt. Welche bzw. ob sich eine Partnerwerkstatt sich in der Nähe befindet, lässt sich meistens mit einem Anruf bei der Versicherung in Erfahrung bringen.

Ein weiteres Kriterium ist die Frage, wie alt Ihr Fahrzeug ist. Wenn es sich um einen Neuwagen handelt, spielt die Herstellergarantie eine große Rolle. So lange diese Garantie noch besteht, ist es nicht ratsam, das Auto in einer anderen Werkstatt als der Markenwerkstatt reparieren zu lassen, da ansonsten die Garantie verfallen kann. Diese Tatsache kollidiert also mit der Werkstattbindung, die den Versicherungsnehmer vermutlich in eine andere Werkstatt schicken wird.

Leistungen die bei einer Werkstattbindung oftmals, aber nicht immer, inbegriffen sind, sind beispielsweise ein Hol- und Bringservice, die Bereitstellung eines Leihwagens und eine Garantie auf die in der Partnerwerkstatt durchgeführte Reparatur.

Werkstattbindung – Pro und Contra

Ob eine Werkstattbindung in Kombination mit Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll ist, lässt sich anhand einer Pro- und Contraliste auf einen Blick vergleichen:

Vorteile
  • Kostenersparnis
  • Hol- und Bringdienst oft inbegriffen
  • Leihwagen oft inbegriffen
  • häufig Garantie auf die Reparatur
Nachteile
  • je nach Auslastung der Werkstatt lange Wartezeiten
  • bei speziellen Schäden keine Spezialwerkstatt
  • bei schlechtem Werkstattnetz lange Anfahrt (bes. ohne Hol- und Bringdienst)
  • bei Neuwagen verfällt die Herstellergarantie, wenn sie nicht in Marken-Werkstätten repariert werden

Diese Kriterien sind nicht bei jeder Versicherung gleich. Werkstattbindung ist also nicht gleich Werkstattbindung. Um sicher zu gehen, welche Leistungen bei ihrem Versicherungstarif inbegriffen sind, ist eine Nachfrage bei der Versicherung eine sinnvolle Option.

Werkstattbindung in vielen Fällen sinnvoll

Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass die Werkstattbindung für Vollkasko- und Teilkaskoversicherte sowohl Vorteile als auch Nachteile haben kann. Besonders für Versicherte mit älteren Autos lohnt sich die Werkstattbindung eher.

Je nach Schaden kann der Versicherte sogar zu einer anderen Werkstatt fahren und – abzüglich der üblichen 15% auf die Regulierungssumme – sein Auto dort reparieren lassen und gleichzeitig immer noch mit dem Werkstattbindungstarif sparen.

Wie in den meisten Fällen gilt auch hier: Rechnen und vergleichen lohnt sich.

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