GAP-Deckung bei der Versicherung von Leasingfahrzeugen

Wenn von einer GAP-Deckung die Rede ist, betrifft dies die Versicherungsnehmer mit geleasten Autos. Denn die GAP-Deckung verhindert, dass Versicherte im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls des Leasingwagens trotz Kaskoversicherung auf einem Teil der Kosten selbst sitzen bleiben.

Die GAP-Deckung (gap, engl. Lücke) wird dann wichtig, wenn ein geleastes Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet.

Kfz-Versicherung: Mit und ohne GAP-Deckung

Im Normalfall bezahlt bei einem Totalschaden die Kaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, also den Betrag, mit dem man sich ein gleichwertiges Auto zulegen könnte. Das heißt, ein Auto, das mit 4 Jahren einen Totalschaden erleidet, wird normalerweise nicht mit dem Neuwagenpreis ersetzt, sondern mit dem Betrag, der auf dem Markt für ein 4 Jahre altes Auto dieser Art verlangt wird.

Wer nun mit einem geleasten Fahrzeug einen Totalschaden erleidet, steht womöglich vor dieser Lücke: Die Versicherung zahlt nur den Wiederbeschaffungswert für das Fahrzeug, der meist höhere Restleasingwert oder Leasingrestbetrag für das Fahrzeug bleibt aber noch offen. Unter Restleasingwert versteht man den Betrag, der noch im Rahmen des Leasingvertrags an den Vertragspartner gezahlt werden muss.

Beispiel zur GAP-Deckung:

So kann es also sein, dass der zu zahlende Leasingrestbetrag für das Fahrzeug bei 22.000 Euro liegt, während die Versicherung nur 17.500 Euro als Wiederbeschaffungswert zahlt. Das Füllen dieser Lücke („gap“) würde schlimmstenfalls der Versicherte selbst übernehmen müssen und die fehlenden 4.500 Euro selbst zahlen müssen.

Um dies zu verhindern bieten viele Kfz-Versicherungen eine GAP-Deckung an, die auch diesen Differenzbetrag übernimmt.

Welche Versicherungen bieten GAP-Deckung?

Die GAP-Deckung ist in einigen Versicherungstarifen bereits ohne Aufpreis enthalten. Bei anderen Autoversicherungen muss man mit einem Zusatzbetrag rechnen. Welche Kfz-Versicherung welche Tarife für eine GAP-Deckung anbietet, lässt sich am besten durch einen Versicherungsvergleich herausfinden. Im Normalfall geht die GAP-Deckung mit einer Vollkaskoversicherung einher.

Neuwertentschädigung und GAP-Deckung?

Viele Versicherer bieten außerdem eine Neuwertentschädigung für Neuwagen an. Das heißt, dass dem Versicherten bei einem Totalschaden des Fahrzeugs bis zu einem gewissen Zeitpunkt der volle Neupreis von der Versicherung erstattet wird. Dieser Zeitraum variiert von Tarif zu Tarif und geht von einem halben Jahr bis zu zwei Jahren.

Obwohl die Neupreisentschädigung und die GAP-Deckung sehr ähnlich erscheinen, kann es bei einem geleasten Fahrzeug dennoch vorkommen, dass die Konditionen des Leasingvertrags zu einer höheren Ablösesumme (Restleasingwert) im Falle eines Totalschadens führen, die letztendlich den Neupreis übersteigt. Auch hier übernimmt die GAP-Deckung die Mehrkosten, während ein Versicherungstarif mit Neupreisentschädigung nur den gängigen Neupreis für den Wagen zahlen würde.