Teilkasko: zusätzlich zur Haftpflichtversicherung?

Wenn es um das Thema Autoversicherung geht, fehlt vielen der nötige Überblick. Ob es sich dabei um bereits abgeschlossene oder neue Versicherungsverträge handelt: Oft ist dem Versicherten nicht klar, für welche Schäden die Versicherung letztendlich eigentlich aufkommt und wie sich Preise und Leistungen zusammensetzen.

Man unterscheidet in der Regel zwischen drei Arten von Kfz-Versicherungen:

  • Haftpflicht (verpflichtend)
  • Teilkasko
  • Vollkasko

Ein Versicherungsvergleich bei der Anschaffung eines Fahrzeugs ist vor diesem Hintergrund besonders sinnvoll.

Während die Haftpflichtversicherung, wie ihr Name schon sagt, verpflichtend ist, sind Teilkasko oder Vollkasko freiwillige Zusatzversicherungen. Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich meist für neue Fahrzeuge bis 4 Jahre, danach empfiehlt es sich, auf eine günstigere Teilkaskoversicherung umzusteigen. Wie lang sich wiederum eine Teilkaskoversicherung zusätzlich zur Haftpflichtversicherung rechnet, hängt von mehreren Faktoren ab.

Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung

Autoversicherung SchriftzugJedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr geführt wird, muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Das heißt, ohne den Nachweis dieser Versicherung, kann ein Fahrzeug gar nicht erst zugelassen werden. Auf der Zulassungsstelle ist deshalb die eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigung) anzugeben, die die Deckungskarte abgelöst hat, und Aufschluss darüber gibt, ob ein Auto versichert ist.

Die Haftpflichtversicherung ist deshalb wichtig, weil sie jene Schäden abdeckt, die ein Verkehrsteilnehmer am Eigentum Dritter verursacht. Wenn also ein Autofahrer einen Unfall verschuldet, bei dem das Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers, die Gartenmauer eines Anwohners oder ein Verkehrsschild am Straßenrand beschädigt werden, haftet seine Versicherung für die entstandenen Schäden, inklusive der Folgekosten. Dies gilt auch, wenn Personen verletzt oder getötet werden.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch das Führen eines Kfz im Straßenverkehr bei Dritten verursacht werden:

  • Sachschäden
  • Personenschäden mit Folgekosten, z.B. Behandlungen
  • immaterielle Schäden, z.B. Schmerzensgeld

Mit dem Versicherungszwang soll einerseits verhindert werden, dass Personen, die unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, die Kosten für die teils großen Schäden selbst tragen müssen oder im Krankheitsfall durch den Unfall unversorgt bleiben. Andererseits ist auch der Versicherungsnehmer insofern geschützt, als dass die teils enormen Kosten, die beispielsweise bei einem Personenschaden durch Schmerzensgeld, Behandlungskosten oder Folgekosten auftreten, ihn finanziell ruinieren.

Zusätzlich zu dieser Kfz-Pflichtversicherung, können freiwillige Auto-Versicherungen abgeschlossen werden. Wer nun überlegt, zusätzlich zur Haftpflichtversicherung eine Teilkaskoversicherung abzuschließen, kann seine Entscheidung anhand folgender Faktoren treffen.

Leistungen der Teilkaskoversicherung

Kaskoversicherungen decken im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug in verschiedenem Umfang ab. Eine gängige Teilkaskoversicherung bietet folgende Leistungen:

  • Schaden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung
  • Diebstahl, Einbruch
  • Schaden durch Unfall mit (Haar-)Wild
  • Schaden durch Marderbisse
  • Schaden an Kabeln, Kurzschluss
  • Brand, Explosion
  • Glasbruch

Da gerade Steinschlag, Einbruch mit Diebstahl oder Wildunfälle zu den häufigen Unfällen bzw. Schadensquellen gehören, ist eine Teilkaskoversicherung in den meisten Fällen sinnvoll und eine gute Ergänzung zur Haftpflichtversicherung, die dem Versicherten keinerlei Leistung in Bezug auf sein eigenes Fahrzeug liefert.

Die Kosten für diese Schäden werden von der Teilkaskoversicherung – je nach Selbstbeteiligungsbetrag – entweder voll oder bis zu einem gewissen Teil übernommen. Dabei spielt auch das Alter des Fahrzeugs eine Rolle.

Teilkasko oder nur Haftpflichtversicherung: Was lohnt sich?

Wenn der entstandene Schaden den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs überschreitet, also wenn die Reparatur mehr kosten würde als das Auto wert ist, übernimmt die Teilkasko-Versicherung die Kosten nicht in vollem Umfang.

Deshalb ist es besonders bei alten Autos ratsam, von Zeit zu Zeit nachzurechnen, ob die jährlich gezahlte Versicherungsprämie nicht bereits den Wert des Fahrzeugs überschreitet und sich selbst eine Teilkaskoversicherung nicht mehr lohnt.

Ein Steinschlag bleibt immer noch ein Steinschlag und wer wegen einer neuen Scheibe nicht gleich ein neues Auto kaufen möchte, ist mit einer Teilkaskoversicherung dennoch gut beraten, auch wenn nur ein Teil der Kosten übernommen wird. In diesem Fall sollten Sie jedoch darauf achten, dass die Selbstbeteiligung nicht zu hoch liegt.

Haftpflicht- oder Teilkaskoversicherung: Vergleich

Ob die Autoversicherung nur eine Haftpflicht- oder zusätzlich eine Teilkaskoversicherung wird: Nachrechnen und vergleichen lohnt sich in jedem Fall. Entweder, wenn es darum geht, herauszufinden, ob sich eine Teilkaskoversicherung für ein Fahrzeug noch lohnt oder ob die Haftpflichtversicherung ausreicht. Oder aber, wenn die Entscheidung gefallen ist und Haftlichtversicherungen bzw. Teilkaskoversicherungen untereinander verglichen werden, um die günstigste Kfz-Versicherung zu finden, wenn es um das Preis-Leistungs-Verhältnis geht.

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