Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung: Selbstbehalt Autoversicherung

Unter Selbstbehalt oder Selbstbeteiligung versteht man bei Vollkasko- oder Teilkaskoversicherungen den Betrag, den der Versicherte im Schadenfall (Unfall oder sonstiger Schaden) selbst zu der Reparatur des Fahrzeugs beisteuert. Wenn der Schaden diese Summe überschreitet, zahlt die Versicherung die restlichen Kosten.

Diese Regelung gilt für die Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Für die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners kommt die  Haftpflichtversicherung voll auf.

Selbstbehalt bei der KFZ Versicherung

Selbstbeteiligung: Ein Selbstbehalt bei der KFZ Versicherung lässt die Prämie sinken.

Die Selbstbeteiligung wird entweder als konkreter Betrag (z.B. 300 Euro) oder prozentual im Versicherungsvertrag festgelegt. Das Prinzip der Selbstbeteiligung gibt es auch in der Krankenversicherung. Ziel ist es unter anderem, den Verwaltungsaufwand für Versicherungen bei kleineren Schäden möglichst gering zu halten.

Selbstbehalt: Tipps und Informationen auf einen Blick

Selbstbehalt:

  • je höher der Selbstbehalt, desto günstiger ist die Jahresprämie für die Kfz-Versicherung
  • wird entweder als fester Betrag oder prozentual festgelegt
  • sollte den finanziellen Rahmen des Versicherten im Schadensfall nicht überschreiten
  • je älter das Auto, desto geringer sollte die Selbstbeteiligung sein
  • nur bei Vollkasko- oder Teilkaskoversicherungen möglich, nicht bei Haftpflichtversicherung

Entscheidung für oder gegen die Selbstbeteiligung

Man kann sich vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung dafür entscheiden, ob man einer Selbstbeteiligung im Schadensfall zustimmt. Das heißt, wer keine Selbstbeteiligung zahlen möchte, muss dies auch nicht tun.

Wer einer Selbstbeteiligung zustimmt, zahlt jährlich einen geringeren Beitrag für seine Autoversicherung. Weiter gilt: Je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Kfz-Versicherung. Wer sich im Laufe der Zeit für eine Änderung des Selbstbehalts entscheidet, sollte die Versicherung kontaktieren und sich erkundigen, zu welchen Konditionen der Tarif gewechselt werden kann.

Wie hoch sollte der Selbstbehalt sein?

Bei Vollkaskoversicherungen wird ein Selbstbehalt von bis zu 300 Euro empfohlen, bei Teilkaskoversicherungen eine Beteiligung bis 150 Euro. Bei einer Haftpflichtversicherung ist eine Selbstbeteiligung nicht möglich.

Fest steht: Die Höhe des Selbstbehalts sollte mit dem Wert des Fahrzeugs in Relation stehen. Besonders bei älteren Fahrzeugen, die einen geringen Wiederbeschaffungswert haben, lohnt sich eine hohe Selbstbeteiligung meist nicht mehr.

Außerdem sollte jeder Versicherte für sich selbst überlegen, wie viel Geld er im Falle eines Unfalls im Zuge der Selbstbeteiligung zahlen kann. Dies hängt von der persönlichen finanziellen Lage ab und muss von jedem selbst beantwortet werden.

Eine möglichst hohe Selbstbeteiligung nur abzuschließen, um jährliche Kosten zu sparen, ist nicht ratsam, wenn der Selbstbehalt im tatsächlichen Schadensfall die finanziellen Mittel überschreitet.

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