Sonderkündigung bei Strompreiserhöhung – Stromanbieterwechsel durch Sonderkündigungsrecht

Wenn der eigene Stromanbieter mal wieder die Strompreise erhöht, ist das oftmals ärgerlich. Dabei könnte es sogar eine Chance auf einen günstigeren Stromtarif sein. Wie ist das zu verstehen?

Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie ein Sonderkündigungsrecht besitzen. Dieses spezielle Recht kann angewendet werden, wenn der Stromanbieter eine Preiserhöhung ankündigt.

Sonderkündigung bei angekündigter Strompreiserhöhung

Kündigt der Stromanbieter eine baldige Erhöhung seiner Strompreise an, sollte man sofort reagieren. In den meisten Stromtarifen ist ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht verankert. Es besagt, dass der Stromverbraucher nach einer angekündigten Strompreiserhöhung zwei bis vier Wochen Zeit hat, um seinen bestehenden Vertrag zu kündigen und einen anderen Anbieter zu finden.

In den allermeisten Fällen muß man innerhalb von zwei Wochen kündigen, um das Sonderkündigungsrecht einzuhalten. Der Stromanbieter selbst ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Kündigung innerhalb von 14 Tagen zu bestätigen. Einem nachfolgenden Wechsel steht also nichts mehr im Weg.

Auf was sollte man bei einer Sonderkündigung achten?

  • Einhaltung der Fristen: Wie gesagt, es gibt eine im Vertrag festgesetzte Frist bei der Sonderkündigung. Sie beträgt gewöhnlich zwei bis vier Wochen. Schauen Sie noch einmal genau in Ihrem Vertrag nach.
  • Sonderkündigung selbst aufsetzen: Überlassen Sie die Sonderkündigung nicht dem neuen Anbieter. Reagieren Sie sofort und setzten Sie die Kündigung selbst auf. Dadurch sparen Sie kostbare Zeit. Sagen Sie Ihrem neuen Stromverorger jedoch, dass Sie das Sonderkündigungsrecht angewendet haben. So vermeiden Sie Mißverständnisse.
  • Tarifvergleich, um günstigen Stromanbieter zu finden: Nutzen Sie den Online Stromvergleich, um einen Anbieter mit billigeren Stromtarifen zu entdecken. So sparen Sie eine Menge Geld im Jahr.

Fazit Sonderkündigung

Eine angekündigte Preiserhöhung Ihres Stromanbieters ist also keineswegs ein Grund sich zu ärgern. Vielmehr sollten Sie die Strompreiserhöhung als Chance begreifen, möglichst schnell nach einem günstigeren Tarif zu suchen. Das Sonderkündigungsrecht spielt Ihnen dabei in die Hände.

Mit einer Sonderkündigung können Sie den Stromanbieter auch vor dem regulären Ende des Vertrages wechseln. Sie bleiben also flexibel und können durch einen geschickten Wechsel des Anbieters eine Menge bares Geld sparen.