Strompreis gestiegen: Wechsel des Stromanbieters

Strompreis gestiegenMachen Sie von Ihren Rechten als Verbraucher Gebrauch. Wenn die Strompreise wieder mal gestiegen sind, bzw. wenn der Stromanbieter eine Erhöhung der Preise in Aussicht stellt – spätestens dann sollten Sie einen Wechsel des Stromanbieters ins Auge fassen.

Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Strompreise

Wenn der Stromanbieter eine Erhöhung der Strompreise ankündigt, haben Sie meist eine 14-tägige Kündigungsfrist. Lesen Sie sich Ihre Verträge also immer genau durch.

Durch dieses sogenannte Sonderkündigungsrecht können Sie schnell auf angekündigte Preiserhöhungen reagieren.

Vertrag selbst kündigen

Normalerweise erledigt der neue Stromanbieter die Kündigung des alten Stromversorgers.

Im Falle einer Sonderkündigung sollten Sie jedoch lieber selbst reagieren und ein schriftliches Kündigungsschreiben aufsetzen. Die Fristen sind einfach zu kurz, um dies dem neuen Anbieter zu überlassen. Oftmals sind dann nämlich bereits die zwei Wochen um.

Was ist beim Sonderkündigungsrecht zu beachten?

Eine förmliche, schriftliche Kündigung ist in diesem Fall zu bevorzugen. Verwenden Sie einfach einen Kündigungsvordruck, füllen Sie Ihn aus und schicken Sie die Kündigung am besten per Einschreiben zum Stromanbieter.

Wichtig: Wenn man das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt und den Stromvertrag selbst kündigt, sollte man dies dem neuen Anbieter unmißverständlich mittweilen. Dadurch sollte der Wechsel schnell und ohne Probleme verlaufen.

Stromtarife mit Preisgarantie

Damit Sie gar nicht erst in Verlegenheit kommen, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen zu müssen, sollten Sie bei einem Stromanbieterwechsel stets auf Stromtarife mit Preisgarantie zurückgreifen. Mit unserem Tarifvergleichsrechner können Sie ganz einfach Stromanbieter vergleichen und herausfinden, welcher Tarif der günstigste für Sie ist.

Eine Preisgarantie bedeutet, dass die Strompreise in einem festgelegten Zeitraum nicht erhöht werden. Bei solch einem Tarif müssen Sie vom Sonderkündigungsrecht nicht Gebrauch machen.

Fazit

Das Sonderkündigungsrecht ist vielen Verbrauchern nicht bekannt. Sie sollten es vor allem nutzen, wenn Sie noch keinen Stromvertrag mit Preisgarantie haben. In diesen Fällen können die Preise beliebig erhöht werden.

Lassen Sie es nicht zu weit kommen. Bereits bei einer angekündigten Preiserhöhung des Stromversorgers sollte man sofort reagieren und den laufenden Vertrag, binnen einer vertraglich festgesetzten Frist, selbst kündigen.

Beim Wechsel zu einem neuen Anbieter hilft dann unser Tarifrechner. Vergleichen Sie die Angebote gründlich und bevorzugen Sie Verträge mit einer festgelegten Preisgarantie.